Sicherungsschein und Insolvenzschutz – was passiert, wenn der Veranstalter zahlungsunfähig wird

Recht & Sicherheit 8 Minuten Lesezeit Zuletzt aktualisiert: 07/2026

Der Sicherungsschein ist das wichtigste Dokument Ihrer Pauschalreise – und wird trotzdem meist ungelesen abgeheftet. Was er leistet, wann Sie ihn bekommen, was darauf stehen muss und wie Sie im Ernstfall vorgehen.

Es ist ein unscheinbares Blatt, das den Reiseunterlagen beiliegt – und im Ernstfall der Unterschied zwischen einem ärgerlichen und einem sehr teuren Urlaub. Der Sicherungsschein bestätigt, dass Ihr Geld für den Fall abgesichert ist, dass der Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird. Die meisten Reisenden werfen nie einen Blick darauf. Das sollte man ändern – es dauert zwei Minuten.

Warum es diesen Schutz gibt

Bei Pauschalreisen zahlen Kundinnen und Kunden lange vor der Leistung: erst eine Anzahlung kurz nach der Buchung, dann den Restbetrag einige Wochen vor Abreise. Zwischen der ersten Zahlung und der eigentlichen Reise können Monate liegen.

Ohne Absicherung wäre dieses Geld verloren, wenn der Veranstalter vor der Reise insolvent wird. Und wer bereits unterwegs ist, säße im schlimmsten Fall im Ausland fest – mit einem Hotel, das nicht mehr bezahlt wird, und einem Rückflug, der nicht mehr stattfindet.

Deshalb müssen Veranstalter von Pauschalreisen gesetzlich dafür Vorsorge treffen, dass gezahlte Beträge erstattet und Reisende zurückbefördert werden können. Der Sicherungsschein ist der Nachweis über diese Absicherung – kein freiwilliger Service, sondern eine Pflicht.

Was der Sicherungsschein absichert

Er sichert dagegen nicht ab: normale Reisemängel, Flugverspätungen, Krankheit, Reiserücktritt aus persönlichen Gründen, verlorenes Gepäck oder die Insolvenz einer einzeln gebuchten Fluggesellschaft. Dafür gelten andere Regeln – oder es braucht eine passende Versicherung.

Merksatz: Der Sicherungsschein schützt vor dem Ausfall des Veranstalters, nicht vor Pannen auf der Reise.

Wann Sie ihn bekommen müssen

Der Nachweis ist Ihnen im Zusammenhang mit der Buchung auszuhändigen, bevor Sie zahlen. Daraus folgt die praktische Faustregel, die Verbraucherzentralen seit Jahren empfehlen: Keine Anzahlung ohne Sicherungsschein.

Buchen Sie im Reisebüro, gehört die Aushändigung zum normalen Ablauf – meist zusammen mit der Buchungsbestätigung und den Reisebedingungen. Bei Onlinebuchungen erhalten Sie das Dokument üblicherweise als PDF mit der Bestätigungsmail. Prüfen Sie, ob es tatsächlich dabei ist, und suchen Sie nicht nur im Anhang, sondern auch in verlinkten Dokumenten. Fehlt der Nachweis, fragen Sie schriftlich nach.

Was auf dem Dokument stehen sollte

  1. Der Name des Reiseveranstalters, der abgesichert ist – er muss mit dem Veranstalter in Ihrer Buchungsbestätigung übereinstimmen.
  2. Der Name des Absicherers, also der Einrichtung oder des Unternehmens, das im Insolvenzfall einsteht.
  3. Ein Bezug zu Ihrer konkreten Buchung, meist über die Vorgangs- oder Buchungsnummer.
  4. Kontaktdaten und Hinweise, wie Sie im Schadenfall vorgehen.
  5. Ein Geltungsbereich beziehungsweise Hinweise darauf, welche Reise abgesichert ist.

Stimmt der Veranstaltername nicht mit Ihrer Bestätigung überein, fragen Sie nach – das kann eine harmlose Konzernstruktur sein, aber auch ein Hinweis darauf, dass etwas nicht sauber läuft.

Bewahren Sie das Dokument zusammen mit der Buchungsbestätigung und den Zahlungsbelegen auf – am besten doppelt: digital in der Cloud oder im Mailpostfach und ausgedruckt im Reisegepäck. Wenn das Handy im Urlaub ausfällt, ist ein Ausdruck plötzlich viel wert.

Der Ernstfall: Insolvenz vor der Abreise

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten. Offene Restzahlungen an einen insolventen Veranstalter sind in aller Regel nicht mehr sinnvoll – klären Sie das vorher mit dem Absicherer oder Ihrem Reisebüro ab. Prüfen Sie auch, ob eine Lastschrift noch aussteht.
  2. Beim Absicherer melden. Die Kontaktdaten stehen auf dem Sicherungsschein; häufig gibt es ein Onlineformular für die Schadenmeldung.
  3. Unterlagen zusammenstellen: Buchungsbestätigung, Sicherungsschein, Zahlungsnachweise, Schriftverkehr, gegebenenfalls Rechnungen für bereits entstandene Kosten.
  4. Fristen beachten, die der Absicherer für die Anmeldung nennt – sie können knapp bemessen sein.
  5. Ruhe bewahren bei Ersatzangeboten: Manchmal übernehmen andere Veranstalter Reisen. Prüfen Sie genau, was dabei zugesagt wird, bevor Sie erneut zahlen.

Der Ernstfall: Insolvenz während der Reise

Bleiben Sie zunächst ruhig und verlassen Sie das Hotel nicht überstürzt, nur weil Gerüchte kursieren. Nehmen Sie Kontakt zum Absicherer und – falls vorhanden – zur örtlichen Reiseleitung auf. Häufig werden Rückreise und Weiterunterbringung zentral organisiert; überstürzte Eigenbuchungen können die Erstattung erschweren.

Wenn Sie Kosten selbst verauslagen müssen, sammeln Sie alle Belege und notieren Sie, warum die Ausgabe notwendig war. Fotografieren Sie außerdem Aushänge oder Mitteilungen im Hotel – solche Nachweise sind später schwer zu beschaffen.

Wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, ist das in dieser Situation ein echter Vorteil: Dort laufen Informationen zusammen, man kennt die Ansprechpartner und kann für Sie mit dem Absicherer sprechen, während Sie sich um Ihre Familie kümmern.

Häufige Missverständnisse

„Ich habe eine Reiseversicherung, das reicht." Reiserücktritts- oder Auslandskrankenversicherungen decken ganz andere Fälle ab. Der Insolvenzschutz ist davon unabhängig und ersetzt keine dieser Versicherungen – und umgekehrt.

„Große Veranstalter gehen nicht pleite." Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auch etablierte Anbieter ausfallen können. Der gesetzliche Schutz gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens, und genau deshalb sollte man ihn bei jedem Anbieter prüfen.

„Ich zahle ja erst kurz vor Abreise." Auch die Anzahlung ist Geld, das monatelang beim Veranstalter liegt. Und wer den Restbetrag überweist, obwohl bereits Zweifel bestehen, macht die Sache nicht besser.

„Der Sicherungsschein hilft bei jedem Problem." Nein – er ist ausschließlich für den Insolvenzfall gedacht. Bei Mängeln, Verspätungen oder Krankheit greifen andere Regelungen.

Woran Sie unseriöse Anbieter erkennen

Ein fehlender oder erst auf Nachfrage gelieferter Sicherungsnachweis ist das deutlichste Warnzeichen. Weitere Punkte, die aufmerksam machen sollten: ungewöhnlich hohe Anzahlungen, Druck zur sofortigen Zahlung, Zahlung ausschließlich per Vorkasse auf ein Auslandskonto, ein unvollständiges Impressum oder fehlende Angaben zum Veranstalter in der Buchungsbestätigung.

Seriöse Anbieter machen es umgekehrt: Sie nennen den Veranstalter klar, legen die Reisebedingungen offen und liefern den Nachweis unaufgefordert mit.

Was bei Einzelbuchungen gilt

Für einzeln gebuchte Flüge, Hotels oder Mietwagen greift dieser Schutz nicht. Wer viel mit Einzelbausteinen reist, sollte die Lücke kennen und bewusst entscheiden. Manche Zahlungsarten bieten in bestimmten Konstellationen eigene Rückholmöglichkeiten – ob und wann das greift, hängt vom jeweiligen Anbieter und dessen Bedingungen ab und lässt sich nicht pauschal sagen. Verlassen sollte man sich darauf nicht.

Reisebüro in Ihrer Nähe finden

Fazit

Der Sicherungsschein kostet Sie nichts, ist bei Pauschalreisen vorgeschrieben und im Ernstfall das Dokument, das Ihr Geld rettet. Prüfen Sie bei jeder Buchung, ob er vorliegt, bevor Sie zahlen, und heben Sie ihn zusammen mit den übrigen Unterlagen auf. Das ist die vielleicht einfachste und wirksamste Sicherheitsmaßnahme der ganzen Reiseplanung.

Hinweis: Dieser Text gibt einen allgemein verständlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind immer Ihr konkreter Vertrag und die geltenden Vorschriften. Bei einem konkreten Streitfall wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen

Muss ich für den Sicherungsschein extra bezahlen?

Nein. Die Absicherung ist Teil der Pflichten des Reiseveranstalters bei Pauschalreisen; ein gesondertes Entgelt fällt dafür nicht an.

Was mache ich, wenn ich keinen Sicherungsschein erhalten habe?

Fordern Sie ihn vor jeder Zahlung an – schriftlich, damit Sie einen Nachweis haben. Erhalten Sie ihn nicht, ist das ein deutliches Warnsignal; Verbraucherzentralen raten in solchen Fällen von einer Anzahlung ab.

Sichert der Sicherungsschein auch Flugverspätungen ab?

Nein. Er greift ausschließlich bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters. Für Verspätungen und Annullierungen gelten die Fluggastrechte, für Reisemängel das Reisevertragsrecht.

Gilt der Schutz auch bei Buchungen über ein Reisebüro?

Ja. Entscheidend ist, dass eine Pauschalreise eines Veranstalters vorliegt – unabhängig davon, ob Sie im Büro oder online gebucht haben. Das Reisebüro händigt den Nachweis in der Regel mit der Bestätigung aus.

Wie lange sollte ich den Sicherungsschein aufbewahren?

Mindestens bis zum Abschluss der Reise und aller offenen Punkte. Da Ansprüche noch eine Zeit lang geltend gemacht werden können, ist es sinnvoll, ihn zusammen mit den übrigen Reiseunterlagen länger aufzubewahren.

Der Name auf dem Sicherungsschein weicht vom Veranstalter ab – ist das ein Problem?

Das kann an Konzern- oder Markenstrukturen liegen, sollte aber geklärt werden. Fragen Sie schriftlich nach, welcher Rechtsträger als Veranstalter auftritt und ob dieser abgesichert ist.

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