| Beschreibung: Ab 01.01.2009 wird es nach vielen "Hin und her" den Basistarif in der Privaten Krankenversicherung geben.
Jeder Private Krankenversicherer ist dann verpflichtet einen Basistarif in der PKV anzubieten. Das GKV Wettbewerbsstärkungsgesetzes soll allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland einen Zugang zu einer bezahlbaren Krankenversicherung zu verschaffen.
Zum 1. Januar 2009 wird aus diesem Grund ein Basistarif in der PKV ( Privaten Krankenversicherung) eingeführt, der den bisherigen sogenannten Standardtarif in der PKV ersetzt.
Im Basistarif enthalten ist ein Leistungsangebot, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein soll.
Die zu zahlenden Beiträge des PKV Basistarifs richtet sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherungsnehmers, nicht nach seinem Gesundheitsstatus, wie es bisher in der Privaten Krankenversicherung üblich war und in allen anderen Tarif auch weiterhin sein wird. |